Full text : 1907 (0008)

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auszusprechen. Büurgermeister, welche selbst Wirtschaft betreiben,
haben mit der Sachbehandlung ihre Stellvertreter zu betrauen. Im
einzelnen wird hier noch bemerkt:
1) Personalfrage: Es ist von Wichtigkeit, zu erfahren,
welches Gewerbe der Gesuchsteller bisher betrieben und warum er
dasselbe aufgegeben, inss, ob ein auf mangelnden Fleiß zurückzu—
führender schlechter Geschäftsgang ihn zur Aufgabe des bisherigen
Geschäftes veranlaßt hat, dann, ob von dem Gesuchsteller und seinen
Familienangehörigen zu erwarten ist, daß sie in den Wirtschafts—
räumen Ordnung und peinliche Reinlichkeit halten.

2) Tokalfrage: Die meisten Räume entsprechen nicht den
Anforderungen, welche man unbedingt stellen muß; es müssen kuͤnftig—
hin mindestens folgende Bedingungen erfüllt werden:
a) In den Wirtszimmern sind die Wände auf 1,80 m Höhe mit
Oelfarbenanstrich zu versehen, sofern sie nicht tapeziert oder
auf die gleiche Höhe mit Holz verkleidet sind.
b) In den Wirtszimmern und in der Küche müssen die oberen
Flügel der Fenster zum Oeffnen eingerichtet sein.
e) Die Wirtschaftsräume dürfen vom Wirte nie als Wohn- oder
Schlafräume benützt werden.
d. Für die Abort- und Pissoiranlage ist eine gemauerte wasser—
dichte eingewölbte Grube herzustellen.
0) Der Abort ist mit einer innen und außen verschließbaren Türe,
welche die nötige Aufschrift zu erhalten hat, zu versehen.
f. Die Wände der Aborte sind alljährig mit Kalkmilch auszuweißeln,
die des Pissoirs auf eine Höhe von 1,50 mn mit Teer, darüber
ebenfalls mit Kalkmilch zu streichen.
Abort und Pissoir nebst Zubehör sind ständig in ordnungs⸗
mäßigem, reinlichem Zustande zu erhalten.
h. Der Wirtschaftskeller muß vom Hauskeller und bei Gastwirt—
schaften die Fremdenstallung von der Oekonomiestallung des Wirtes
getrennt sein.

S.
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