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Lieferungsangebote auf vorstehenden Bedarf oder Teile desselben,
welche die lieferbare Menge und den Preis genau enthalten müssen,
woll en zum d. August an die Intendantur 3. Division in Landau
(Pfalz) eingereicht werden.
Es wird nur gute, unverdorbene Ware angenommen. Beim
Ankauf von Schlachtvieh wird die unentgeltliche Zurücknahme, falls
das Vieh nach der Schlachtung als ungeeignet befunden wird, nicht
mehr zur Bedingung gemacht. Mageres Schlachtvieh wird nicht
angekauft. Der Hafer (Ernte 1906) muß ein Qualitätsgewicht
von mindestens 115,5 8 für das 1/, 1 nach dem Getreideprober
haben.
Lieferungsbedingungen für Biwakholz und Biwakstroh können
bei der Intendantur 8. Division eingesehen und erholt werden.
Landau, 24 Juli 1907.
K. Intendantur 3. Dipision.