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Ir. 4177 A.
Homburg, den 20. Juli 1907.
Circular M 166.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die
Bürgermeisterämter des Bezirks.
Betreff:
Die Verhütung landwirtschaftlicher
Betriebsunfälle.
Die Bürgermeisterämter werden hiemit unter Bezugnahme auf
die diesamtlichen Circulare Nr. 12 und 48 vor. Irs., auf die Mini—
sterialen tschließung vom 6. Juli 1907 nebenbezeichneten Betreffs
(M.⸗A.⸗“Bl. S. 327) zur genauesten Beachtung und weiteren Ver—
anlassung hingewiesen.
Insbesondere haben sie ihr Augenmerk darauf zu richten, daß
an den im landwirtschaftlichen Betriebe verwendeten Maschinen, ins—
besondere den Futterschneidemaschinen, die nötigen Schutzvorrichtungen,
angebracht sind (siehe H 19 und 20 der Unfallverhütungsvorschriften
der land- und forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft für den Re—
gierungsbezirk der Pfalz, Kr.A.“Bl. 1904 S. 48 ff.), sowie daß
die Wirtschaftsgebäude und Arbeitsplätze ordnungsgemäß eingerichtet
und instandgehalten werden; in letzterer Hinsicht ist hauptsächlich
darauf zu achten, daß der Bodenbelag der Futterböden genügend und
fest ist, daß die Lucken und sonstigen Oeffnungen verwahrt, sowie die
Treppen und Leitern gut befestigt und wohl erhalten sind (s. F 10
und 11 der vorerwähuten Unfallverhütungsvorschriften).
Durch geeignete Belehrung der Beteiligten läßt sich in dieser
Beziehung sicherlich vieles erreichen und dadurch die Gefahr des land—