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Homburg, den 6. Juli 1807.
Circular M 157.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die Bürgermeisterämter
des Bezirks.
Betreff:
Gewerbebetrieb im Umherziehen.
Nachdem von einigen Buͤrgermeisterämtern in letzter Zeit bei
Ausstellung von Zeugnissen zur Erlangung von Wandergewerbe—
scheinen nicht mit der erforderlichen Vorsicht und Genauigkeit vor—
gegangen wurde, sehe ich mich veranlaßt, auf Zirkular Nro. 11
vom Jahre 1903 hinzuweisen.
Schlosser.