Full text : 1907 (0008)

350

Nr. 3562 A.

Homburg, den 3. Juli 1207.

Circular M 153

Königliches Bezirksamt
Homburg.

An die

Bürgermeisterämter des Bezirks.

Betreff:
Die veterinärpolizeiliche Beaufsichtigung
des Handelsviehes.

Da die Maul- und Klauenseuche in den benachbarten Bundes—
staaten nahezu erloschen und der Regierungsbezirk der Pfalz frei von
genannter Seuche ist, wurde die in Nr. 5 des Kreisamtsblattes ver⸗
öffentlichte landespolizeiliche Anordnung vom 6. April 1907 Nro.
7598 P (Sgirkular Nr. 101), betreffend die veterinärpolizeiliche Be—
aufsichtigung des Handelsviehes mit Regierungs-Entschließung vom
29. Juni or. Nr. 17536 P aufgehoben.
Dies ist sofort öffentlich bekannt zu geben; die Vieh- und
Schweinehändler sind hievon eigens zu verständigen.

Schlosser.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.