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Nr. 3562 A.
Homburg, den 3. Juli 1207.
Circular M 153
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die
Bürgermeisterämter des Bezirks.
Betreff:
Die veterinärpolizeiliche Beaufsichtigung
des Handelsviehes.
Da die Maul- und Klauenseuche in den benachbarten Bundes—
staaten nahezu erloschen und der Regierungsbezirk der Pfalz frei von
genannter Seuche ist, wurde die in Nr. 5 des Kreisamtsblattes ver⸗
öffentlichte landespolizeiliche Anordnung vom 6. April 1907 Nro.
7598 P (Sgirkular Nr. 101), betreffend die veterinärpolizeiliche Be—
aufsichtigung des Handelsviehes mit Regierungs-Entschließung vom
29. Juni or. Nr. 17536 P aufgehoben.
Dies ist sofort öffentlich bekannt zu geben; die Vieh- und
Schweinehändler sind hievon eigens zu verständigen.
Schlosser.