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Nr. 3196 A.
Homburg, den 22. Juni 1907.
Circular M 1483.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die Bürgermeisterämter
des Distriktes Landstuhl.
Betreff:
Bezirksärztliche Stellvertretung in
Landstuhl.
Nachdem durch k. Regierungsentschließung vom 16. Mai 1907
der prakt. Arzt Dr. Fiedler in Landstuhl als bezirksärztlicher Stell⸗
vertreter vom 14. Juli 1907 an ernannt wurde, geht die Aufsicht
auf das niederärztliche Personal auf den k. Bezirksarzt Homburg
zurück.
Dies wird mit dem Anfügen bekannt gegeben, daß nunmehr
die quartalsweise Einsendung der Leichenschauscheine durch die Standes—
ämter des Kantons Landstuhl, sowie die Einsendung der Monats—
tabellen der Hebammen durch letztere an den kgl. Bezirksarzt zu
Homburg zu erfolgen hat.
Vor Einsendung der Leichenschauscheine, welche innerhalb 8 Tage
nach Ablauf jeden Vierteljahres zu erfolgen hat, sind dieselben mit
den Einträgen in den Sterberegistern zu vergleichen und nach diesen
Einträgen zu numerieren, sowie die Vollzähligkeit auf dem letzten
Leichenschauschein zu bestätigen.
Hienach sind die Leichenschauer und Hebammen sofort zu ver—
ständigen.
Schlosser.