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Homburg, den 18. Juni 1907.
Circular M 145.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die
Bürgermeisterämter des Bezirks.
Betreff:
Vollzug des Schulbedarfgesetzes.
Auf die in Nro. 8 des Kreisamtsblattes lfd. Irs. veröffent—
lichte Bekanntmachung betr. Vollzug der Art. 19 und 20 des Schul⸗
bedarfgesetzes, hier die Anweisung der Unterstützungen für die Witwen
und Waisen der Volksschullehrer werden die Bürgermeisterämter zur
genauesten Beachtung hingewiesen.
Schlosser.