Full text : 1907 (0008)

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Kgl. Rentamt Homburg.

Betreff:
Einkommensteuer-Neuanlage 1908/ 11.

Auch in den letzten Jahren mußte in vielen Gemeinden wieder
häufig die Wahrnehmung gemacht werden, daß Zu- und Abgänge
von Steuerpflichtigen infolge Wohnsitzwechsels, Vollendung des 18.
Lebensjahres und Ableistung der Militärdienstpflicht dem Rentamte
nicht oder nicht rechtzeitig angemeldet worden sind. Es mußten des—⸗
halb in nicht seltenen Fällen Steuern und Umlagen auf mehrere
Jahre zurück nachgeholt werden. Solche Nachholungen sind, abge—
sehen von den Unannehmlichkeiten, welche die Behandlung derselben
an und für sich mitbringt, für die Pflichtigen in der Regel sehr em—
pfindlich, ihre Beitreibung stößt mitunter auf Schwierigkeiten, mit—
unter erweisen sie sich als uneinbringlich, waͤhrend bei rechtzeitiger
Anmeldung die Steuer nebst Umlagen für das einzelne Jahr
leicht hätte erhoben werden können.
Angesichts solcher Wahrnehmungen erscheint es bedenklich, von
der Einholung der Hauslisten — Art. 20 des Eink. Ges. — ehne
Weiteres abzusehen. Nun werden in einzelnen Gemeinden seit einigen
Jahren zu polizeilichen Zwecken sogenannte Familienstandsbogen ge—
führt und stets evident gehalten, eine Einrichtung, welche auch für
Steuerzwecke bisher vorteilhaft benützt werden konnte und insbesondere
die verlässige und vollständige Aufstellung der Verzeichnisse über die
Einkommensteuerpflichtigen ohne Einholung der Hauslisten ermöglicht.
Ich kann daher den Bürgermeisterämtern die Anlage der gedachten
Familienstandsbogen nur dringendst empfehlen. Bei ordnungsgemäßer
Führung derselben kann von der Erholung der Hauslisten stets ab—
gesehen werden. Die Anlage der Familienstandsbogen empfiehlt sich
            
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