Full text : 1907 (0008)

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Hinsichtlich der Kontrolle der Erhebung und der Rückleitung
der Fragebogen ist Ziffer 7 und 8 der obenbezeichneten Ministerial—
entschließung sorgfältig zu beachten. Dabei wolle insbesondere dafür
Sorge getragen werden, daß zur Vorlage an das K. Statistische
Bureau ausschließlich jene Formulare benützt werden (siehe Ziff. 2 der
den Formularen auf der Rückseite beigedruckten Bemerkungen), in welchen
diesamtlich die bezüglichen Anbauflächen des Vorjahres 1906 hand—
schriftlich eingetragen worden sind, nicht aber diejenigen Formulare,
welche keine handschriftliche Eintragungen des diesseitigen Amtes er—
sehen lassen. Die ersten bilden ein notwendiges Vergleichsmaterial
sowohl für die erste Kontrolle seitens der Verwaltungsbehörde als
auch für die weitere Bearbeitung im K. Statistischen Bureau. Die
letzten sollen nach Ausfüllung in der Gemeinderegistratur aufbewahrt
werden und lediglich zur späteren Vergleichung und zu etwaigem
Gebrauche der Gemeinde dienen (siehe Ziffer 2 Absatz 3 der Be⸗
merkungen).“

Schlosser.
            
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