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Hand der Haushaltungslisten und nötigenfalls Aufklärung
durch Ruͤckfragen.
1V. Kontrollisten und Gemeindebogen.
Im Gemeindebogen (Anmerkung) ist angeordnet, daß für jede
Haushaltung nur eine Liste zu zählen ist. In der Kontrolliste
fehlt eine diesbezügliche Bemerkung. Es werden hier vielfach in
Spalte 4 (wie auch beim Musterbeispiele geschehen) die einzelnen Listen
gezählt werden. Es erscheint zweckmäßig die Zähler anzuweisen.
auch in der Kontrolliste für jede Haushaltung nur eine Liste zu
zäͤhlen, jedenfalls ist aber eine abweichende Zählungsart bei Auf—
stellung des Gemeindebogens entsprechend zu beachten.