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Nr. 2884 4.
Homburg, den 22 Mai 1907.
Circular M 122.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die Bürgermeisterämter
des Bezirks.
Betreff:
Vollzug des Art. 89 des Brandver—
sicherungsgesetzes.
Auf die hohe Regierungsentschließung vom 4. Mai 1907 aus—
gesetzten Betreffs, abgedruckt in der Beilage 16 zum Kreisamtsblatt
der Pfalz, werden die beteiligten Gemeinden hingewiesen.
Nach dem 1. Juli nächsthin einlaufende, sowie nicht ordnungsgemäß
belegte Gesuche bleiben unberücksichtigt.
Schlosser.