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Nr. 2760 und 2795 A.
Lomburg, den 24. Mai 1907.
Circular M119.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die Bürgermeisterämter
des Bezirks.
Betreff:
Berufs- und Betriebszählung
am 12. Juni 1907.
Wie den Bürgermeisterämtern bereits durch Ministerial- Ent—
schließung vom 4. Mai ds. Irs. (M.A.⸗Bl. S. 2614 ff.) bekannt
gegeben wurde, findet am 12. Juni ds. Is. eine Berufs- und Be—
triebszählung statt, wodurch die Grundlagen zu einer neuen Statistik
der volkswirtschaftlichen Verhältnisse des deutschen Reiches gewonnen
werden sollen.
Dies ist in entsprechender Weise unter Aufklärung über das bei
der Zählung zu beobachtende Verfahren Abt. 1J. (Ziff. 2-4 der
Min.⸗Entschl.) in allen Gemeinden bekannt zu geben mit dem Beifügen,
daß die Erhebungen nicht zu Zwecken der Besteuerung, sondern nur
im öffentlichen Interesse zur Hebung der Volkswohlfahrt benutzt
werden und daß die wissentlich unwahre Beantwortung der Fragen
oder die Verweigerung der verlangten Angaben mit Geldstrafe bis
zu 30 Mark bestraft wird.
Für die richtige Durchführung der Erhebungen sind die Buürger—
meisterämter verantwortlich, auch wenn seitens des betr. Gemeinde—
rates eine besondere Zählungskommission eingesetzt wird.
Jede Gemeinde bildet mindestens einen Zählbezirk; doch em—
pfiehlt es sich sehr, die größeren Gemeinden in mehrere Zählbezirke
einzuteilen.