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Nr. 1040 2
domburg, 29. April 1907.
Circular M 109.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die
Bürgermeisterämter des Bezirks.
Betreff:
Die Diensisiegel der Adjunkten.
Die Gemeindesiegel derjenigen Gemeinden, welche nicht Sitz eines
Bürgermeisteramtes sind, werden im Amtsbezirke teils bei den Orts—
adjunkten, teils bei den Bürgermeisterämtern verwahrt.
Vielfach wurde es als Mißstand empfunden, daß die Adjunkten
nicht im Besitze der Gemeindesiegel sind. An- und Abmeldungen,
Rentenquittungen ꝛe. mußten bisher immer auf dem Buürgermeister—
amte behandelt werden. Für die Beteiligten bedeutete dies eine große
Belästigung, für die Bürgermeisterämter eine wesentliche Mehrarbeit.
Um einen einheitlichen Zustand im Amtsbezirk zu schaffen, will
keine Erinnerung dagegen erhoben werden, daß die Gemeindesiegel
künftighin bei den Ortsadjunktten verwaährt werden. Der
Widerruf dieser Anordnung bleibt im einzelnen Falle vorbehalten.
Selbstverständlich sind die Ortsadjunkten über den Gebrauch
der Dienstsiegel genau zu unterrichten und auf die Folgen eines Miß—
brauchs hinzuweisen; dieselben siid bei Vermeidung discipli—
nären Einschreitens und Entziehung des Gebrauchs des
Siegels verpflichtet, diese Siegel stets sorgfältigst unter Ver—
schluß zu halten und jede unbefugte Verwendung derselben durch
Familienangehörige oder sonstige Personen sorgfältigst hintanzuhalten.
Stöhsel.