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Nr. 2029 4
Homburg, den 26. April 1805.
irceular 107.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die
Bürgermeisterämter des Bezirks.
Betreff:
Unfallversicherung bei den Bauar—
beiten der Unmittelbaren Städte,
Distrikte und Gemeinden; hier Schutz
der bei Bauarbeiten beschäftigten
Personen.
Wie aus einer von der K. obersten Baubehörde als Ausführungs—
behörde mitgeteilten Zusammenstellung aus den Jahren 1905 und
1906, in welcher übrigens pfälzische Gemeinden nicht aufgeführt sind,
hervorgeht, haben die Betriebsunfälle bei den gemeindlichen Bauarbeiten
infolge mangelhafter Betriebseinrichtungen in Kiesgruüben
und Steinbrüchen sowie bei Erdarbeiten im Fahre 1906 ganz
erheblich gegenüber dem Jahre 1905 zugenommen, trotzdem in—
zwischen die oberpolizeilichen Vorschriften zum Schutze der bei Tief—
bauten beschäftigten Personen vom 4. September 1905, welche in
den 88 22 und 283 ganz bestimmte Anweisungen über die bei Erd—
und Felsarbeiten zu beachtenden Vorsichtsmaßregeln enthalten, er—
lassen worden sind.
Die Zahl der Unfälle bei derlei Arbeiten in den gemeindlichen
Betrieben betrug, soweit sie im vorigen Jahre zur Anzeige gelangten,
im ganzen 23, d. i. 17 0/6 aller Unfälle, ein sehr beträchtlicher
Prozentsatz, der sich noch erhöht, wenn die erst heuer angezeigten