Full text : 1907 (0008)

228

Nr. 6849 2

Homburg, den 24. April 1907.

Circular M 106.

Königliches Bezirksamt
Homburg.

An

die Bürgermeisterämter und
Gendarmeriestationen des Bezirks.

Betreff:
Der Handel mit Viehpulver.

Mit Ministerial-Entschließung vom 28. März 1903 (abgedruckt
im Circular 86,4903) ist bereits auf die wirtschaftlichen Nachteile
hingewiesen worden, die den Landwirten durch die Verwendung der
im Verhältnis zum Preise minderwärtigen Vieh-Freß-, Milch- und
Mastpulver erwachsen.
Der Bayerische Landwirtschaftsrat hat nun neuerlich auf die Schäden
der nach wie vor lebhaft betriebenen Reklame mit derartigen Pulvern
hingewiesen; ein diesbezüglicher Artikel in Nro. 30 des Wochenblattes
des Landwirtschaftlichen Vereins in Bayern folgt nachstehend im Ab—
druck mit dem Auftrage, denselben in den Gemeindebezirken bekannt
zu geben und im Sinne dieser Aufklärung bei den Gemeindeange—
hörigen zu wirken:

Viehpulver.

Die mit Entschließung des Kgl. Staatsministeriums des Innern
vom 28. März 1903 angeordnete Belehrung der Landwirte über die
sogenanuten Vieh-, Freß-, Mast- und Milchpulver hat dank dem Zu—
sa mmenwirken der landw. Versuchsstationen, der Wanderlehrer, der
            
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