226
schutzbestimmungen im Handelsgewerbe zu betrauen.
BRis zum 15. Juli Efd. Irs, ist zu berichten:
1) ob und in welcher Weise die Kontrolle geübt wurde,
2) ob seitens der Ortspolizeibehehörden Anlaß zum Einschreiten
auf Grund der 59 189 1, 128 Gewerbeordnung gefunden
worden ist.
Stöhsel.