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Nr. 1951 A.
Homburg, den 28. April 1807.
Circular M104.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die
Bürgermeisterämter des Bezirks.
Betreff:
Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter in
offenen Verkaufsstellen.
Unter Hinweis auf die im M.-A.-Bl. Nr. 6 S. 118 ff. ver—
öffentlichte Entschließung des K. Staatsministeriums des K. Hauses und
des Aeußern vom 27. Februar e. Nr. 27857 II. ergeht der Auftrag, die
einschlägigen Bestimmungen der Gewerbeordnung (g8 1839 6, d. & und lu)
und F62 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches durch wiederholte öffentliche Be—
kanntmachung der Handelsgewerbetreibenden in Erinnerung zu bringen
und durch strenge Beaufsichtigung der Regelung der Arbeitszeiten,
sowie durch periodische Revisionen der Arbeitsräume und gegebenen—
falls durch Veranlassung der Strafeinschreitung eine wirksame Kon—
trolle zu üben.
Unter Bezugnahme auf das diesamtliche Circular Nr. 58,1906
werden die Ortspolizeibehörde ferner angewiesen, der Lehrlingshaltung
im Handelsgewerbe besonderes Augenmerk zuzuwenden und veran—
laßtenfalls von den gesetzlichen Handhaben Gebrauch zu machen.
(F 139 1 mit 5 128 R.Gew.⸗Odg.)
In den Städten Homburg und Landstuhl sind die betr. Polizei—
wachtmeister speziell mit der Aufsicht über die obengenannten Arbeiter—