Full text : 1907 (0008)

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des Anbringens des Gesuches spätestens im Muste—
rungstermine durch ganz dringende Ent—
schuldigungsgründe gerechtfertigt wird, Außerdem werden
diese Gesuche, wenn sie auch an sich begründet sein sollten,
unbedingt zurückgewiesen werden.
Ferner sind die Beteiligten wiederholt darauf aufmerksam
zu machen, daß ihre Angehörigen, deren Erwerbsun—
fähigkeit behauptet wird, in dem betreffenden Termine behufs
ärztlicher Untersuchung, desgleichen die über 16 Jahre
alten ledigen Geschwister der Betreffenden bei Ver—
bescheidung der Zurückstellungsgesuche zu erscheinen haben.
Bei Gesuchen, welche auf 8 32 Ziff. 2o bis kder Wehr—
Ordnung begründet werden, bedarf es eines Fragebogens nicht.
10) Bezüglich derjenigen Militärpflichtigen der vorigjahrigen
und früheren Altersklassen, welche zurückge⸗
stellt resp. zeitweise vom Militärdienste befreit
wurden und für dieses Jahr ihre Gesuche er⸗
neuern, hat die Instruktion der Gesuche ebenfalls unter
Benützung des vorgeschriebenen Fragebogens
zu erfolgen und ist hiebei zubestätigen, ob der betressende
Militärpflichtige die Unterstützung noch wirklich
leistet.

11) Den Militärpflichtigen der Altersklasse 1887 ist zu eröffnen,
daß nach F 84 der Wehrordnung der freiwillige Ein—
tritt auf zwei bezw. drei Jahre blos bis zum 31.
März 1907 gestattet und daher ein Meldeschein vor
diesem Zeitpunkt zu erholen ist.
12) Diejenigen Militärpflichtigen der Altersklassen 1887, welche
zum einjährig-freiwilligen Dienst zugelassen werden
wollen, muͤssen bis 1. Februar 1907 bei der Prüfungs—
Kommission in Speyer um den Berechtigungsschein
nachsuchen.
            
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