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omburg, den e. April 1905.
ircular 35.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die Buͤrgermeisterämter
des Bezirks.
Betreff:
Landtagswahlen 1807.
Unter Bezugnahme auf die in Nro. 7 des Amtsblattes der K.
Staatsministerien des K. Hauses und des Aeußern und des Innern
Ijd. Irs. veröffentlichten Vollzugsvorschriften zum neuen Landtags—
wahlgesetze vom 9. April 1906 ergeht der Auftrag die gebotenen
Vorarbeiten zur bevorstehenden Landtagswahl mit größter Be—
schleunigung durchzuführen.
Vor allem ist die Herstellung der Wählerlisten entsprechend vor—
zubereiten, hiemit fofort mach Empfang der den Bürgermeisterämtern
demnächst vom unterfertigten Amte zugehenden Formulare
zu beginnen und dieselbe tunlichst rasch, jedoch mit
der gerade bei der erstmaligen Aufstellung gebotenen besonderen
Genauigkeit durchzuführen. Die Wählerlisten sind von nun ab
— ebenso wie bei der Reichstagswahl — für jede allgemeine
Tandtagswahl neu aufzustellen. Dieselben sind für jedden Wahl⸗
bezirk in doppelter Ausfertigung herzustellen.
Die Wahlbezirkseinteilungist dieselbe wie bei der jüngsten
Reichstagswahl mit folgenden Abänderungen:
1) Der Wahlbezirk Glan-Münchweiler besteht nur aus
der Gemeinde Glan-Münchweiler.