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2) Zur Vermeidung von Unglücksfällen deren Zahl leider zu—
nimmt, sind die Pferde, wenn irgend möglich, von einer
Straße aus zum Musterungsplatze zu führen und durch
eine andere Straße von demselben abzuführen.
3) Pferde unter 4 Jahren sind weder vorzuführen noch in
die Liste einzutragen.
Stöhsel.