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Romburg, den 7. März 19807.
Circular M6G7.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die Bürgermeisterämter
des Bezirks.
Betreff:
Vollzug des Bauunfallcersicherungs⸗
gesetzes, hier Einreichung von Re—
giebaunachweisungen.
Die Bürgermeisterämter werden hiemit auf die ihnen von hier
aus zugehende Bekanntmachung der bayrischen Baugewerks-Berufs—
genossenschaft vom 18. Januar 1907 nebenbezeichneten Betreffs zur
genauesten Beachtung hingewiesen; hiebei wird unter Bezugnahme
auf das Circular Nr. 60 v. 1906 nochmals auf die Verpflichtung
zur Aeberwachung von Regiebauten und insbesondere auf die
Ziffer 6 der Bekanntmachung aufmerksam gemacht.
Stöhsel.