Full text : 1907 (0008)

138

DKomburg, den 8. März 1907.

sireular M 66.

Königliches Bezirksamt
Homburg.

An die

Bürgermeisterämter des Bezirks.
Betreff:

Güterzertrümmerung.

Inhaltlich Ministerial-Entschließung vom 28. September 1906
Nr. 19063 sind die im Circular Nr. 16 von 1895 angeordneten
Erhebungen auch für den Zeitraum vom 1. März 1906 bis
zum 28. Februar 1907 fort zu setzen.
Die Anzeigen sind auf Grund sorgfältigster Erhebungen bis
fpätestens 1. April 1907 zu betätigen, worauf veranlaßten
Falles die erforderlichen Formulare den Bürgermeisterämtern zugehen
werden.

Hiebei wird darauf aufmerksam gemacht, daß besonders auch die
Gründe anzugeben sind, welche zur Veräußerung des zertrümmerten
Anwesens an den Güterhändler geführt haben. In jenen Fällen,
in welchen noch ein verhältnismäßigs sehr erheblicher Teil des An⸗
wesens als Restfläche erscheint, ist sorgfältig zu prüfen, ob die Zer—
trümmerung schon beendet ist, oder ob überhaupt eine Zertrümmerung
im Sinne des Absatzes 3 des Circular Nr. 16 von 1895 vorliegt.
Ueber Güterzertrümmerungen ist immer erst nach vollständiger
Durchführung derselben zu berichten.
Fehlanzeigen sind erlassen.

Stöhsel.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.