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Homburg, 1. März 1807.
Cireular M 59.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die
Bürgermeisterämter des Bezirks.
Betreff:
Verdingung von Futtermitteln.
Das Kaiserliche Proviantamt Straßburg i. E. teilt mit, daß
die vom 14. bis 30. Juni 1907 aus der Vermahlung entstehende
Weizen- und Roggenkleie (Los 1) und der vom 1. April 1907 bis
34. März 1908 in der Magazinwirtschaft gewonnene Weizen-, Roggen-,
Hafer⸗, Heu⸗, Stroh- und Teigabfall sowie das Fußmehl (als Los II)
am Wreitag, den 8. März 1907, vormittags 10 Uhr
in seinem Geschäftszimmer — Schwarzwaldstraße 61668 — ver⸗
dungen werden sollen. Die Bedingungen liegen im genannten Ge⸗—
schäftszimmer aus, können auch gegen Erstattung von je 50 2*
Schreibgebühren von dort aus bezogen werden.
Hievon sind die Landwirte mit größerem Viehstand und son⸗
stige Interessenten sofort geeignet zu verständigen.
Stönsel.