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Anmerkungen zu Tabelle:
1) Die Aufnahme in den Spalten 3 und 4 hat sich nur auf
solche Wege zu beschränken, deren Eigenschaft als, Verbindungs—
wege“ unbestritten feststehht. Wegverbindungen, deren Eigen⸗
schaft, wie dies namentlich bei dem im Gebirge herrschenden
Einödsystem vorkommen kann, zweifelhaft ist, sind außer Be⸗
rücksichtigung zu lassen.
2) In den Spalten 5 und b6 sind die einschlägigen Beträge zu—
nächst — eventuell, wenn die Rechnung noch nicht vorliegt,
unter Benuͤtzung der Kassatagebücher und Manualen — nach
dem rechnungsmäßigen Ergebnisse durchzuführen. Wird
der Anschlag der Naiuraldienste für die Gemeindewege über—⸗
haupt nicht rechnungsmäßig behandelt, dann ist der Wertan—
schlag solcher Dienstleistungen für das Jahr 1906 in nicht
übertriebener Weise einzusetzen.
Der darzustellende Kostenaufwand begreift sowohl die Aus⸗
gaben für Anlegung wie für Unterhaltung. Kosten
für Neubauten oder Umbauten von Gemeindewegen sind indes
in Klammern unter den Vortrag zu setzen.
3) Die Spalten 7 und 8. Bei Feststellung der Zahl der
oͤffentlichen Feldwege sind die mehrere Gemeinden durchziehenden
Feldwege für jede Gemeinde besonders zu rechnen.
Aufzunehmen sind alle Feldwege, von denen nicht fest⸗
steht, daß sie Privatwege sind. Einzubeziehen sind selbstverständlich
vor allem auch diejenigen Wegverbindungen, die
sich nach den Ausführungen in Anmerkung 2 nicht zur Auf⸗
nahme in die Reihe der Gemeindewege eignen.
4) In der Spalte 9 können sonstige Erlaͤuterungen Platz finden.
5) Pfennigbeträge und Bruchteile von Kilometern sind weg⸗
zulassen.