Full text : 1907 (0008)

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Ferner haben die über 16 Jahre alten ledigen Geschwister der
betr. Mititärpflichtigen zu erscheinen.
Die angemeldeten sorgfältigst zu instruierenden Gesuche um Zu—
rückstellung und Befreiung sowie die etwaigen Traingesuche, welche in
derselben erschöpfenden Weise wie Reklamations-Gesuche schon zum
Musterungstermin zu instruieren sind, sind bis längstens 10.
März mit Ladungs-Nachweis — nach Formular —
in Vorlage zu bringen. Hiezu wird bemerkt, daß in den Gesuchen
auch anzugeben ist, ob und event. welche Unfall-, Alters-, Invaliden⸗
2c. Rente oder Pensionen die Gesuchsteller beziehen.
Etwaige Gesuche um zeit- und bedingungsweise Zurückstellung
von Mannschaften der Reserve, Landwehr, Ersatzreserve, sowie
Zurückstellungsgesuche von ausgebildeten Landsturmpfiichtigen
II. Aufgebotes (Fd 118. 3. 122 und 1283 der Wehrordnung), —
nicht zu verwechseln mit Gesuchen um Befreiung von den Uebungen,
welche jederzeit beschieden werden können, — sind vollständig vorbe—
reitet bis zum gleichen Termine vorzulegen.
Stöhlel.
            
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