Full text : 1907 (0008)

117

Homburg, 20. Februar 1907

Circular M 54.

Königliches Bezirksamt
Homburg.

An die
Bürgermeisterämter des Bezirks.

Betreff:
Hebung der ländlichen Nutzgeflügelzucht.

Die Bürgermeisterämter werden hiemit auf die Ministerialbe—
kanntmachung vom 15. November vor. Irs. (M.-A.«Bl. S. 468 ff.)
nebenbezeichneten Betreffs hingewiesen mit dem Auftrage, die Ge—
flügelzuchtvrereine, Geflügelzüchter und sonstige beteiligten Kreise auf
die dort bekannt gegebenen „Grundsätze für die Gewährung staat—
licher Anterstützungen für die ländliche Nutzgessügelzucht“
geeignet aufmerksam zu machen und für die Schaffung der dort er—
örterten Einrichtungen, wie Geflügelzuchtstationen und Mustergeslügelhöfe,
 Genossenschaften für Eierverwertung und Ge—
flügelmast, sowie Geflügelausstellungen im Benehmen mit den be—
stehenden Geflügelzuchtvereinen möglichst hinzuwirken.
Im Aunschluß hieran wird noch folgendes bekannt gegeben:
Nach einem Gutachten des landw. Kreisausschusses der Pfalz
eignet sich für alle jene Landwirte, welche ihren Hühnern keine besondere
Pflege zuwenden, zufolge jahrelanger Erfahrung am besten das Itali-—
enerhuhn; etwas mehr Dslege verlangt das Minorka- und noch
sorgfältigere das Plymouthrochhuhn. Letzteres ist für jene
Züchter zu empfehlen, welche sich auf die Erzeugung von Schlacht—
geflügel verlegen, das ohnehin sorzsame Wart, und, Pflege verlangt,
wenn seine Aufzucht Reinertrag bringen soll.
            
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