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Weise auszubreiten, manche derselben sind zu ihrem Fortbestande ge—
radezu auf die Unterstützung des St. Johannisvereines angewiesen.
An der Spitze des St. Johannisvereines steht ein Zentralkapitel,
dessen Mitglieder von Seiner Königlichen Hoheit dem Prinzregenten
ernannt werden und den verschiedensten Berufskreisen angehoͤren. Das
Zentralkapitel besteht zur Zeit aus 35 Mitgliedern unter dem Vor—
sitze des K. Staatsministers des Innern. Durch dasselbe erfolgt die
Verwendung der Vereinseinkünfte unter sorgfältigster Würdigung der
Bedürfnisse in den mannigfachen Zweigen der freiwilligen Armen—
pflege nach eingehender Prüfung der vorliegenden Unterstützungs—
gesuche.
In Folge gesteigerter Tätigkeit der Zweigvereine und verwandten
Wohlttäigkeitsvereine, sowie des steten Hinzutrittes neuer solcher
Vereine sind die Ansprüche an die Zentralkasse des St. Johannis—
vereines in fortgesetztem Wachsen begriffen und müssen jährlich
zahlreiche Unterstützungsgesuche von Wohltätigkeits-Austalten und Ver—
einen, denen wegen ihres löblichen Zweckes und ihrer ersprießlichen
Wirksamkeit eine Beihilfe gerne zugewendet würde, aus Mangel an
Mitteln unberücksichtigt bleiben.
Dieser Umstand legt dem Zentralkapitel des Johannisvereines
dringend die Verpflichtung nahe, auf eine Erhöhung der Einnahmen
des Vereins durch Gewinnung neuer Mitglieder bedacht zu sein, und
lädt derselbe daher zum Beitritte zum St. Johannisvereine ein.
Vermöge der vielseitigen Zwecke und der umfassenden Organi—
sation des St. Johannisvereines, welche einen weiten und sicheren
Ueberblick über den Stand der Armut sowie darüber, wo am dringendsten
Hilfe not tut, gestattet, darf eine Gabe der Wohltätigkeit an diesen
Verein — der jährliche Mindestbeitrag ist ? M. 20 5 — als eine
wohl angewendete und segensvoll wirkende mit gutem Grunde be—
trachtet werden.
Leider sind von den 78 Gemeinden des Amtsbezirks bis jetzt
nur 32 dem „St. Johannisvereine für freiwillige Armenpflege“