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Das Formblatt ist in seinem ersten Abschnitt von dem Be—
werber auszufüllen und sofort an das Bürgermeisteramt des Wohn—
ortes kurzhändig abzugeben. Das Bürgermeisteramt hat im zweiten
Abschnitt die erforderlichen Bescheinigungen in aller Kürze beizusetzen
und sodann das Schriftstück sofort an das Kgl. Bezirksamt einzu—
senden, welches dasselbe nach Beisetzung des veranlaßten Vermerks
sofort an das Gewerbemuseum weitergibt.
Ein Formblatt ist beigedruckt.
Dieser Entschließung ist des Weiteren bemerkt, daß Stipen—
dien aus gemeindlichen und distriktiven Mitteln den Bewerbern nicht
direkt, sondern nach Eintritt in den Meisterkurs durch Vermittlung
des Gewerbemuseums ausbezahlt werden sollen. Es würde sich nun
sehr empfehlen, daß die bewilligten Stipendienbeträge nicht von Fall
zu Fall an das Gewerbemuseum eingesandt, sondern daß alljährlich
nach den Etatsfestsetzungen von der für das treffende Jahr überhaupt
erfolgten Gesamtbewilligung der Direktion des Gewerbemuseums Mit—
teilung gemacht und der zur Verfügung gestellte Gesamtbetrag an die
Kassenverwaltung des Gewerbemuseums gleichzeitig gegen Empfangs⸗
bestätigung als Depositum übersandt würde. — Die Auszahlungen
würden sich dann im einzelnen Fall nach Maßgabe der auf dem
Formblatt vermerkten Zuwendungen — mithin nur an Angehörige des
treffenden Distrikts bezw. der treffenden Gemeinde — vollziehen und
erübrigte nur nach Jahresschluß die Abrechnung zwischen der Kasse—
verwaltung des Gewerbemuseums und der treffenden Gemeindeein⸗—
nehmerei bezw. den treffenden Distriktskassier. Nicht zur Verwendung
gekommene Gelder wären dabei indessen seitens genannter Kassever⸗
waltung nicht zurückzusenden, sondern einnahmlich auf das nächste
Jahr zu übertragen.
Die vorbezeichnete Einrichtung würde den besonderen Vorteil
bieten, daß die Direktion des Gewerbemuseums in der Lage wãre,
schon einige Zeit vor Eroͤffnung der Meisterkurse den Mehrbedarf
für Stipendien zu bemessen, so daß darnach auch die Kgl. Regierung