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Nr. 5787 X.
Homburg, den 15. Januar 1866
Circular M e18.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die Bürgermeisterämter
des Bezirks.
Betreff:
Vollzug des Reichsgesetzes, betr. die
Bekämpfung gemeingefährlicher
Krankheiten.
Die vom Bundesrat im Vollzuge nebenbezeichneten Gesetzes er—
lassenen Anweisungen zur Bekämpfung der Pest, der
CEhdlera, der Pocken, des Fleckfiebers und des Aus—
satzes sind im Verlage von Julius Springer in Berlin, Monbijou—
platz 8, erschienen. Das Einzelstück der Anweisung zur Bekämpfung
des Aussatzes (Lepra) kostet 20, die Einzelstücke der vier übrigen
Bekämpfungsanweisungen je 40 Pfennig. Sachregister hiezu sind
von dem nämlichen Verlage zu beziehen und zwar das Register für
die Anweisung zur Bekämpfung des Aussatzes zum Preise von 5 Pfg.,
die übrigen zum Preise von je 10 Pfg. Die Orftspolizeibehörden
haben sich veranlaßten Falles diese Anweisungen mit Register un—
verzüglich zu beschaffen.
Stöhsel.