Full text : 1906 (0007)

495

Homburg, den 27. Dezember 1906.
Circular M 229.

Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die Bürgermeisterämter
des Bezirks.

Betreff:
Bau⸗Kontrolle.

Nachdem noch ein großer Teil der Bauvollendungsanzeigen aussteht,
obwohl die betreffenden Bauten längst fertig ausge—
führt sind, haben die Bürgermeisterämter sofort eine genaue
Kontrolle der vollendeten Neubauten im ganzen Bürgermeisterei⸗
bezirk vorzunehmen und die Bauherrn zur alsbaldigen Erstattung
der Bauvollendungsanzeigen unter Hinweis auf die Strafbarkeit der
Unterlassung dieser Anzeigen anzuhalten. Auch sind die an die
Bürgermeisteraͤmter hinausgegebenen Bautengesuche mit den Bau—
polizeibeschlüssen daraufhin einer genauen Durchsicht zu unterziehen.
Die betreffenden Anzeigen sind sodann nebst den einschlägigen
Baupolizeibeschlüssen unverzüglich anher vorzulegen.
Bezüglich derjenigen Bauten, welche nicht zur Ausführung
gelangten, sind die hinausgegebenen Bautengesuche mit dem Bau—
polizeibeschluß unter entsprechendem Bericht wieder anher vorzulegen.
Es ist unzulässig, daß diese bezirksamtlichen Originalakten, wie
ich anläßlich der Gemeindevisitatisnen bei mehreren Bürgermeisterämtern
beobachtet habe, einfach unerledigt mehrere Jahre im
Gemeindebüreau liegen gelassen werden. Ich gewärtige
sorgfältigste Durchsicht des gemeindlichen Geschäftszimmers und
der Gemeinderegistratur in vorbezeichneter Richtung und ungesäumte
Einsendung aller, noch dorten liegenden, unerledigten Bau—
polizeiakten mit entsprechendem Vermerk zu jedem einzelnen Akt.
Stöhsel.
            
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