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Nr. 6905 2.
Homburg, den 4. Dezember 1906.
Cireular M2i7.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die Bürgermeisterämter
des Bezirks.
Betreffe
Das Pfandleihgewerbe.
Die Buͤrgermeisterämter werden hiemit auf die Ministerialent—
schließung vom 5. November 1906 nebenbezeichneten Betreffs 6G.«V.Bl.
S. 799 ff) mit dem Auftrag hingewiesen, diese Beka nachung den
Pfandleihern ihres Bezirks gegen Nachweis zu den gemeindlichen
Akten zur strengsten Darnachachtung zu eröffnen.
Die genauen Personalien der betr. Gewerbetreibenden sind bis
längstens 1. Jannuar 1997 anher anzugeben.
Fehlanzeigen sind erlassen.
Stöhsel.