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Nr. 6684 2.
Homburg, den 24. November 19606.
Cireular M 244.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die
Bürgermeisterämter des Bezirks.
Betreff:
Anmeldung und Besichtigung der
Hunde im Jahre 1907.
Unter Bezugnahme auf die oberpolizeilichen Vorschriften über
die Visitation der Hunde vom 21. Juni 1901 (K.-A.⸗“Bl. S. 119)
folgt nachstehend das Verzeichnis für die Anmeldung und Besichtigung
der Hunde im Jahre 1907 mit dem Auftrage, diese Termine gehörig
bekaunt zu machen und das weitere nach Maßgabe des Zirkulars
Nr. 74 vom 11. Dezember 1892 zu veranlassen. Für Abstellung
eines geeigneten Lokals, wobei, wenn irgend möglich, von der Be—
nützung eines Wirtslokals Abstand zu nehmen ist, für die Visitation
und einer Person zur Mithilse bei Fuͤhrung der Register ist Sorge
zu tragen. Die Hundebesitzer haben für die früher versteuerten Hunde
die Quittung vom Vorjahre mitzubringen.
Die Hunde sind durch eine erwachsene Person an der Leine
vorzufuͤhren, bissige Hunde mit einem Maulkorbe.
Die Bekanntgabe der Termine hat mindestens 14 Tage
vorher zu erfolgen.
Auch die Fleischbeschauer haben sich mit dem Tagebuch beim
k. Bezirkslierarzte rechtzeitig einzufinden.