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Homburg, den 27. November 1806.
CGirculac M 213.
Königliches Bezirlsamt
Homburg.
An die
Bürgermeisterämter des Bezirks.
Betreff:
Herausgabe eines neuen Handbuches
für den Regierungsbezirk der Pfalz.
Zufolge hoher Präsidial-Entschließung vom 18. Oktober l. Is.
„das Kranz'sche Handbuch betreffend“, sind die zur Bear—
beitung dieses Handbuches notwendigen Aufschlüsse zu erteilen.
Die Bürgermeisterämter erhalten daher den Auftrag, bis läng⸗
stens 10. Dezember nächsthin anher folgende Angaben zu
machen, nämlich:
1) Angabe der bestehenden Knaben- und Mädchen-Institute (Töch—
terschulen ꝛe).
2) Angaben der Gemeindebeamten und berufsmäßigen Gemeinde—
schreiber (der Namen der Lehrer und der Bediensteten (Feld—
hüter 2c.) bedarf es nicht).
3) Gemeindeanstalten (Verbrauchssteuerämter, Schlachthöfe, Elek—
trizitäts⸗ und Wasserwerke ꝛc.) mit Angabe der Vorstände,
Direktoren und Rechner.
4) Arbeitsämter, Namen und Sitz der Innungen (freiwillige und
Zwangsinnungen), Innungsschiedsgerichte, Gewerbegerichte
(mit Angabe des Vorsitzenden und des Sekretärs).
5) Waisenhäuser, Rettungs- und Krankenhäuser, Pfründneran—
stalten (nur mit Angabe des Vorstandes).
6) Spar- und Darlehenskassenvereine.