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gewährt, daß die Hälfte des Ankaufspreises reinrassiger
Zuchteber seitens des landwirtschaftlichen Bezirks—
vereins zurückvergütet wird, zu welchem Behufe der letztere
Zuschüsse vom landwirtschaftl. Kreisausschuß der Pfalz erhält. In
den beiden, staatlich subventionierten Schweinezucht
stationen der Pfalz, bei Gutsbesttzer Frank in Langmeil und
Sutter in Vollmersweiler sind stets Zuchteber bester Qualität und
reiner Rasse zu erhalten. Auch mehrere bewährte Züchter im Amts—
bezirke sind stets in der Lage, tüchtiges Material an Ebern und
Muttersäuen zu liefern.
Die Herrn Bürgermeister und Ortsadjunkten werden hiemit an—
gewiesen, soweit im Orte noch keine Schweinezucht- oder Eberhalt⸗—
ungsgenossenschaft besteh, umgehend eine Versammlung der
Schweinezüchter einzuberufen, in welcher die Frage der Bildung
einer solchen Genossenschaft und der sonstigen, auf die Verbesserung
der Schweinezucht abzielenden Maßnahmen, wie Beschaffung eines
reinrassigen Zuchtebers, Aufstellung eines Schweinehirten u. s. w.
zu besprechen sind.
Musterexemplare von Satzungen für Schweine
zucht- und Eberhaltungsgenossenschaften werden vom
unterfertigten Amte auf Ansuchen unentgeldlich übermittelt; auch sind
dieselben in dem obenbez. Circular 35/, 1900 abgedruckt; sonstige
Aufschlüsse zu erteilen sind die Herrn Bezirkstierarzt d'Alleur und
Landwirtschaftslehrer Laubenstein in Homburgg erne bereit und wollen,
sich die beteiligten Kreise an dieselben wenden.
Als gutes Handbüchlein für den praktischen Landwirt empfehle
ich „Schweinezucht und Schweinehaltung“ von Dr ˖ Heinrich Greither,
k. Zuchtinspektor, im Verlage von Ed. Mayer, Donauwoͤrth, Preis⸗
30 Pfennig, dessen Bezug auf Wunsch durch das unterfertigte Amt—
vermittelt wird.
Indem ich zuverlässig gewärtige, daß sich die Herrn Bürger⸗
meister und Ortsadjunkten den nachdrücklichen Vollzug vorstehender