Full text : 1906 (0007)

453

Nr. 6665 2.

Homburg, den 21. November 1906.

Cireular M 209.

Königliches Bezirksamt
Homburg.

An die Buͤrgermeisterämter
des Bezirks.

Betreff:
Oberpolizeiliche Vorschriften betr.
die Errichtung und den Betrieb von
Bäckereien und solcher Konditoreien,
in denen neben deu Rönditörwaren
auch Bäckerwaren hergestellt werden.

Die Bürgermeisterämter werden hiemit auf die oberpolizeilichen
Vorschriften nebenbezeichneten Betreffs vom 2. No—
vember 1906 (Kr.A.Bl. 1906 S. 116) mit dem Auftrag hin—
gewiesen, dieselben den Beteiligten sofort gegen Nachweis zu den
gemeindlichen Akten zur Darnachachtung zu eröffnen und sie hiebei ins—
besondere auf den 9 15 dieser Vorschriften aufmerksam zu machen,
wonach in jedem Arbeitsraum ein Abdruck der oberpolizeilichen Vor—
schriften und ein in dem genannten Paragraphen näher bezeichneter
vom Bürgermeisteramt zu unterfertigender Aushang anzubringen
ist. Abdrücke der Veroxdnung in Plakatform sind in der Zorn'schen
Buchdruckerei hier erhältlich.
In der Zeit vom 10. bis 15. Dezember ds. Irs. haben die
Bürgermeisterämter eine Visitation der sämtlichen im Buͤrgermeisterei—
bezirke vorhandenen Bäckereien vorzunehmen, wobei die Beteiligten
zur Beseitigung etwaiger Mißstände beziehungsweise von den neben—
bezeichneten Vorschriften nicht entsprechenden Zuständen aufzufordern
sind. Hiebei ist namentlich auch zu controliren, ob ausreichende, mit
Seife ausgestattete Wascheinrichtungen und reine Handtücher für jeden
            
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