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Nr. 6586 2.
Homburg, den 19. November 1806
Circular M 208.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die
Bürgermeisterämter des Bezirks.
Betreff:
Volkszählung von 19085, hier Land⸗
sturmpflicht.
Den Bürgermeisterämtern werden unter Umschlag Zählung s⸗
listeen zugehen, welche hinsichtlich der Angabe in Spalte 11 so—
fort zu ergänzen, bezw. zu berichtigen und mögl ichst bald an—
her rückzusenden sind.
Hiezu wird bemerkt, daß für alle in der Zeit vom 1. De—⸗
zember 1860 bis einschließlich 31. Dezember 1866 geborenen
reichsangehörigen Männer in Spalte 11 der Zählungsliste ein
Eintrag zu machen ist.
Dieser Eintrag hat auf „Nein“ zu lauten, wenn die Personen
jenes Alters
1) dem aktiven Heere oder der Marine oder dem Beurlaubten⸗
stande angehören,
2) wegen dauernder Dienstuntauglichkeit ausgemustert worden,
3) mit Zuchthaus vorbestraft,
4) durch Straferkenntnis aus dem Heere oder der Marine ent—
fernt,
5) nicht im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte sind.
Dagegen ist in der ersten Abteilung der Spalte 11 ein „Ja“
einzutragen bei allen jenen Personen bezeichneten Alters, welche s. Zt.