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Homburg, den 17. November 1906.
Cireular M 207.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die
Büͤrgermeisterämter des Bezirks.
Betreff:
Die Aufstellung der Voranschläge
für das Jahr 1907.
Im Hinblick auf 5 87 Abs. J. und II. der Gemeinderechnungs⸗
vorschriften wird der Vorlage der Gemeindevoranschläge für 1907
bis längstens 1. Tezember lid. Irs. entgegengesehen.
Hiezu ergehen nachstehende Anordnungen:
1) Es ist im dienstlichen Interesse gelegen, daß jedes Bürger—
meisteramt an das Telephonnetz angeschlossen
wird, weshalb zu diesem Behufe ein entsprechender Kredit
in den Voranschlag einzustellen ist, soweit nicht bereits Tele—
phonanschluß besteht.
2) In denjenigen Gemeinden, in welchen Wasserleitungen bestehen
ist die Anschaffung eines Hydrantenwagens, der von
der Firma Ohliger in Kaiserslautern oder der Firma Vogel in
Speyer zum Preise von 120 — 150 M. bezogen werden
kann, im feuerpolizeilichen Interesse unbedingt erforderlich.
In dem Voranschlage ist daher, soweit nicht bereits ein
Hydrantenwagen vorhanden ist, ein bezüglicher Kredit zu er—
öffnen. Im übrigen wird auf das Circular 170/1905 ver⸗
verwiesen.
3) In einzelnen Gemeinden ist immer noch nicht die unumgäng—
lich notwendige Straßenbeleuchtung eingeführt.