Full text : 1906 (0007)

444

Nr. 6425 2

Hoimburg, den 13. November 1306

Cireular M 204.

Königliches Bezirksamt
Homburg.

An die Bürgermeisterämter
des Bezirks.

Betreff:
Kosten für die Beschaffung der Steuer—
Journale der Steuer⸗ und Gemeinde—
Einnehmereien.

Mit Regierungs-Entschließung vom 30. vor. Mts. Nro. 22457
S wird darauf aufmerksam gemacht, daß zu den Tagebüchern, deren
Beschaffung nach F 9 der Gemeinderechnungsvorschriften vom 23.
Juni 1905 den beteiligten Gemeinden obliegt, die Steuer⸗Journale
der Steuer- und Gemeinde-Einnehmer nicht gehören. Für die Kosten
der Anschaffung dieser Kassebücher haben vielmehr die Ein—
nehmer selbst aufzukommen. Alle entgegenstehenden älteren
Vorschriften, so namentlich auch F 31 Abs. II der Instr.Verordn.
über die Erhebung und Eintreibung der direkten Steuern, Beilage
zum Kr.A.⸗Bl. 1818 Seite LV und 8 176 der Gemeinde⸗Rech—
nungs-Vorschriften von 1879 sind schon mit Rücksicht auf 8 119
Abs. J der Gemeinderechnungsvorschriften als aufgehoben anzusehen.
Hienach ist künftig zu achten.

Stöhsel.
            
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