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Nr. 6425 2
Hoimburg, den 13. November 1306
Cireular M 204.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die Bürgermeisterämter
des Bezirks.
Betreff:
Kosten für die Beschaffung der Steuer—
Journale der Steuer⸗ und Gemeinde—
Einnehmereien.
Mit Regierungs-Entschließung vom 30. vor. Mts. Nro. 22457
S wird darauf aufmerksam gemacht, daß zu den Tagebüchern, deren
Beschaffung nach F 9 der Gemeinderechnungsvorschriften vom 23.
Juni 1905 den beteiligten Gemeinden obliegt, die Steuer⸗Journale
der Steuer- und Gemeinde-Einnehmer nicht gehören. Für die Kosten
der Anschaffung dieser Kassebücher haben vielmehr die Ein—
nehmer selbst aufzukommen. Alle entgegenstehenden älteren
Vorschriften, so namentlich auch F 31 Abs. II der Instr.Verordn.
über die Erhebung und Eintreibung der direkten Steuern, Beilage
zum Kr.A.⸗Bl. 1818 Seite LV und 8 176 der Gemeinde⸗Rech—
nungs-Vorschriften von 1879 sind schon mit Rücksicht auf 8 119
Abs. J der Gemeinderechnungsvorschriften als aufgehoben anzusehen.
Hienach ist künftig zu achten.
Stöhsel.