Full text : 1906 (0007)

439

Nr. 6352 2.

Homburg, den 851. Oltober 1906.

Cireular Ma201.

Königliches Bezirksamt
Homburg.

An die

Bürgermeisterämter des Bezirks.

Betreff:
Berufsgenossenschaft der Molkerei⸗,
Brennerei⸗ und Stärke-Induftrie.

Laut Mitteilung der Berufsgenossenschaft der Molkerei-, Bren—⸗
nerei⸗ und Stärke-Industrie hat der Rechnungsbeamte dieser Genossen⸗
schaft bei seinen Revisionsreisen häufig Molkereien und Käsereien
angetroffen, die versicherungspflichtig, aber bei der Berufsgenossenschaft
der Molkerei-, Brennerei- und Stärke-Industrie noch nicht katastriert
sind.

Als versicherungspflichtig gelten:
1) nach 82 Abs. 2 des Gew.Unf.Vers.Ges. alle derartigen
Betriebe, in denen Dampfkessel oder durch elementare Kraft
(Wind, Wasser, Dampf, Gas, heiße Luft, Elektrizität usw.)
eder durch tierische Kraft bewegte Triebwerke nicht blos
vorühergehend zur Anwendung kommen,
2) auf Grund des 82 Abs. 4 des Gew.-Unf.Verf. Ges. nach
Bestimmung des Reichs-Versicherungsamts solche Hand-Mol—
kereien, -KKäsereien und-Sennereien, in denen jährlich durch—
schnittlich mindestens 300000 Liter Milch verarbeitet werden.
Hierbei gelten mehrere an verschiedenen Plätzen von einem Unter—
nehmer (Besitzer oder Pächter) betriebene Käsereien oder Sennereien
als wirtschaftliche Einheit, so daß sie in ihrer Gesamtheit der Ver—
sicherungspflicht unterliegen, sobald mindestens die oben angegebene
            
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