Full text : 1906 (0007)

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Bedürftigen Kursbesuchern werden Stipendien
aus Kreis-oder Distriktsmitteln gewährtwerden und
wären diesbezügliche Gesuche alsbald nach erfolgter
Zulassung zum Meisterkurs an das unterfertigte
Amt einzusenden.
Die Bürgermeisterämter werden beauftragt, die beteiligten Ge—
werbetreibenden, sowie die Vorstände der Gewerbevereine und Innungen
von gegenwärtigem Ausschreiben zu verständigen und auf den Besuch
der Kurse seitens der Gewerbetreibenden und Gesellen hinzuwirken.
In den größern Gemeinden ist dasselbe sofort in ortsüblicher Weise
mehrere Male öffentlich bekannt zu machen.

Stöhsel.
            
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