Full text : 1906 (0007)

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Die Kosten des Hin- und Rück-Transports des Ap—
parates sowie der Formalindesinfektion benötigten Chemikalien, Spiri—
tus ꝛc. hat behufs Entlastung der fast regelmäßig der ärmeren Be—
völkerung angehörenden Beteiligten künftighin die requirierende
Gemeinde zu tragen, es sei denn, daß die Kosten von den Pflich—
tigen freiwillig ükernemmen werden oder ohne Schwierigkeit getragen
werden können. Bemerkt wird noch, daß die Desinfektionsbezirke
Limbach und Mittelberbach (Circ. 218,04) der Kostenersparnis
halber den Formalindesinfektionsapparat des Distrikts Homburg
zu benützen haben.
Die Gebühren für die Ortsdesinfektoren für die Vornahme der
Hausdesinfektion bemessen sich nach Circular 14,1905.
Bei der Kompliziertheit des fahrbaren Tampfdesinfektions—
apparates in Lanstuhl muß die Vornahme der Dampfdesinfektion im
Einverständnis mit der bakteriologischen Außenstation Kaiserslautern
auch künftighin dem distrikiven Desinfektor z. Z. Bader Schön in
Landstuhl überlassen bleiben. Derselbe ist regelmäßig gleichzeitig
mit der nach Obigem von dem Ortsdesinfektor auszuführende For—
malindesinfektion vorzunehmen. Bezüglich der Transportkosten des
Desinfektionsapparates und des Feuerungsmaterials gilt das oben
von den Formalindesinfektionsapparaten gesagte.
Vorstehendes Circular ist in den Gemeinden in der ortsüblichen
Weise sofort öffentlich bekannt zu machen. Die Desinfektoren sind
hievon gegen alsbald anher vorzulegenden Nachweis zu verständigen.
Ich mache noch darauf aufmerksam, daß die Gemeinden für
größere Aufwendungen, welche sie nach den obigen Anordnungen
künftig machen müssen, seitens der k. Regierung Unterstützungen
erhalten und daß gegebenen Falles diesbezügliche Gesuche anher
einzureichen wären, welche gerne befürwortet werden.

Stöhsel.
            
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