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Die Bürgermeisterämter werden deshalb zu möglichst ausgiebigen
Bestellungen nach folgendem Schema aufgefordert:
1) Allgemeine Unfallverhütungsvorschriften nebst besondere Vor—
schriften für Dreschmaschinen mit Motoren- und Göpelbetrieb
— in neuer Fassung — in Plakatform Stuͤck
2) Allgemeine Unfallverhütungsvorschriften — in neuer Fas—
sung — allein in Plakatform Stüuück
3) Besondere Unfallverhütungsvorschriften für Dreschmaschinen
ec. ꝛc. — in neuer Fassung — allein in Plakatform — Stück
4) Unfallverhütungsvorschriften für Kellereibetriebe (Auszug aus
den Allgemeinen Unfallverhütungsvorschriften) in Plakat—
form Stück
5) Sämmtliche Unfallverhütungsvorschriften zusammen in einem
Heft . .Stuck
Die Bestellungen sind bis längstens 20. Januar 1906
anher einzusenden.
Die Versendung der bestellten, wie der zum öffentlichen
Anschlag und zur Aushändigung an Unternehmer von
Nebenbetrieben bestimmten Stücke wird dann unmittelbar an
die Gemeindebehörden erfolgen. Die Kostenrechnungen für die be—
stellten Stücke werden beigelegt und können direkt an die Druckerei
bezahlt werden.
Mit den Vorschriften wird den Gemeinden eine Anleitung zu
deren Vollzug (speziell landwirtschaftliche Maschinen) mit Abbildungen
unentgeltlich zugehen, die im Gemeindebüreau aufliegen und zur Be—
lehrung der Interessenten dienen soll.
Schließlich sei bemerkt, daß demnächst der Vorstand der land—
unb forstwirtschaftl. Berufsgenossenschaft der Pfalz eine neue An—
weisung für die Geschäftsführung der Vertrauens—
männer herausgeben wird, deren Benützung, namentlich bei Unfall—
untersuchungen auch für die Gemeindebehörden von Wert ist; der Preis
kann noch nicht angegeben werden, wird aber nicht hoch sein und