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Nr. 5182 2
Homburg, den 27. September 1906.
Cireular M178.
sKönigliches Bezirksamt
Homburg.
An die
Bürgermeisterämter des Bezirks.
Betreff:
Abfindung mit Marschgebühren.
Den Bürgermeisterämtern wird hiermit bekannt gegeben, daß mit
Kriegs-Minister ial-Entschließung vom 6. ds. Mts. Nr. 11909 die
Abfindung Einberufener mit Marschgebühren anderweitig geregelt
worden ist.
Die bei den Gemeinden befindlichen Marschgeldertabellen sind
außer Kraft getreten und haben bis auf weiteres nur noch bei Ein—
berufungen nach Zweibrücken Giltigkeit.
Stöhsel.