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Nr. 5647 2
Homburg, den 17. September 1906.
Circular Ma174.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die
Bürgermeisterämter des Bezirks.
Betreff:
Revision der Gewerbebetriebe, hier
Jahresberichte der Gewerbeaufsichts—
beamten.
Im Hinblick auf die höchste Ministerial-Entschließung vom 30.
März ifd. Irs. die Jahresberichte der k. Fabriken- und Gewerbe—
inspektoren, dann der k. Bergbehörden für das Jahr 1905 (M.-A.Bl.
S. 124 ff.) werden die Büͤrgermeisterämter unter Bezugnahme auf
das Circular 226 ,05 wiederholt auf die ihnen obliegenden Revisions—
pflicht der in dem erwähnten Circular bezeichneten Gewerbebetriebe
hingewiesen. Zu den der halbjährigen Revision unterliegenden Ge—
werbebetrieben gehören auch noch die sogenannten Kleider- und
Wäsche-Konfektionswerkstätten, d. h. Werkstätten in
welchen Männer-, Frauen⸗-⸗, Knaben- und Kinderkleider,
ferner weiße und bunte Wäsche im Großen angefertigt und be—
arbeitet, ferner Frauen- und Kinderhüte garniert werden.
Die Vollzugsanzeigen sind jeweils bis 1. Juni bezw.
1. Tezember jeden Jahres auher vorzulegen; bezüglich
der Revision der Gastwirtschaften ꝛc. (siehe Circ. 78/04) hat es bei
den dort bezeichneten Terminen (1. Juli und 1. Dezember) zu ver—
bleiben.
Diese Termine sind im Terminskalender vorzumerken und ge—
nauestens einzuhalten.
Stöhsel.