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logische Untersuchungsstation. ..“ versehenen Taschen sind
etwa 28,5 cm lang und 9 em breit; sie werden nicht durch
Zukleben, sondern wie bei Warenproben durch eine kleine Klammer
aus Metall geschlossen.
Bei den Versandgefäßen, die ungefähr halb so lang wie die
Umhüllungen (Taschen) sind, ist gegen das Ausfließen infektiösen
Materials eine doppelte Sicherung gegeben und zwar
a. durch eine äußere Hülse aus Holz,
b. durch eine innere Huͤlse aus Blech.
Die hölzerne durch einen Deckel geschlossene Hülse ist mit
einem roten Zettel überklebt, der den Vordruck enthält: „Vor—
sicht! Infektiöses Material! An die K. Bakteriologische Unter—
suchungsstation . .....“
Die Blechhülse ist durch einen weit übergreifenden Deckel sicher
verschließbar. An beiden Enden der Blechhälse befinden sich zum
Aufsaugen etwaiger Ausflüsse bestimmte etwa 4 mmm dicke Filz-—
scheiben.
In der Blechhülse befindet sich ein mittels Korkpfropfens gut
verschlossenes Gefäß mit dem zur Untersuchung bestimmten
Material.
Die Verpackung hat in der Weise zu erfolgen, daß jedes Aus—
fließen oder Herausfallen ausgeschlossen wird.
Zu diesem Zweck ist bei der Versendung von flüssigem oder
halbflüssigem (feuchtem) Infektionsmaterial entweder die Verwendung
von Glas und anderen zerbrechlichen Stoffen ganz zu vermeiden oder
darauf Bedacht zu nehmen, daß Gefäße aus solchem Material durch
eine doppelte Hülle von Holz oder Blech geschützt sind und daß eine
unmittelbare Berührung des zerbrechlichen Behältnisses mit der sie
zunächst umgebenden, in der Regel aus Blech bestehenden Hülle durch
eine Zwischenschicht aus weichem Stoffe verhindert wird. Eine be—
stimmte Form der Versandgefäße ist hierbei nicht vorgeschrieben. Je—
doch sollen nur Behältnisse gebraucht werden, die volle Sicherheit
gegen die Verschleppung von Krankheitskeimen bieten.