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besten neue Pulver- oder Arzneigläser zu benutzen. Die Gläser
müssen vor dem Gebrauche frisch ausgekocht werden. Nach der
Aufnahme des Untersuchungsmaterials sind sie mit gut einge—
riebenen Glasstöpseln oder frisch ausgekochten Korken zu ver⸗
schließen und die Stöpsel mit angefeuchtetem Pergamentpapier
zu überbinden.
Die Gefäße dürfen nicht mit einer Desinfektionsflüssigkeit
ausgespült sein, auch darf zu dem Untersuchungsmateriale keine
fremde Fluͤssigkeit hinzugesetzt werden.
Der Sendung ist ein Schein beizulegen, auf dem anzu—
geben sind: Die einzelnen Bestandteile der Senduug die mutmaßliche
Krankheit, Name, Alter, Geschlecht des Kranken, Tag und Ort
der Erkrankung, Heimats- oder Herkunftsort der von auswärts
zugereisten Personen, Tag und Stunde der Entnahme des Unter⸗—
suchungsmaterials. Auf jedem einzelnen Glase ist außerdem
der Inhalt zu verzeichnen.
Zum Verpacken dürfen, sofern nicht den Gläsern besonders an—
gepaßte Hülsen zur Verfügung stehen, nur feste Kisten — keine
Zigarrenkisten, Pappschachteln und dergleichen — benutzt werden.
Die Gläser sind darin mittels Holzwolle, Heu, Stroh, Watte
und dergleichen so zu verpacken, daß sie unbeweglich liegen und
nicht aneinanderstoßen.
Die Sendung muß mit starkem Bindfaden umschnürt, versiegelt
und mit der deutlich geschriebenen Adresse der Untersuchungsstelle
sowie mit dem Vermerke „Vorsicht“ versehen werden.
Bei der Beförderung durch die Post ist die Sendung als
„dringendes Paket“ aufzugeben.
Außerdem ist die Versendung des Untersuchungsmateriales auf
der Post auch in Briefen zugelassen, sofern die im folgenden
beschriebene Verpackung gewählt wird:
Die Umhüllungen (Taschen) der Versandgefäße bestehen aus
festem Papier mit Stoffbezuz. Diese an der einen Schmalseite
offenen, mit dem Vordrucke „Vorsicht. An die K. Bakterio—