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Rr. 5251 2.
Homburg, den 7. September 19086.
Circular M I7t.
Königliches Bezirksamt
Houburg.
An die
Herrn Bezirksärzte und prakt.
Aerzte sowie die Bürgermeister—
ämter des Bezirks.
Betreff:
Bekämpfung des Typhus, hier Post—
versand von infektiösem Material.
Ju: Hinblick auf die Bekanntmachung des K. Staatsministeriums
des Innern vom 830. Juli 1906 (Min.A.-Bl. Nro. 17 S. 315) sind
laut hoher Regierungsentschließung vom 29. v. Mts. Nr. 23000 0 ausgesetzten
Betreffs die Ziffer 16 und die Anlage 4 Ziff. 7 der „Allgemeinen
Leitsätze für die Verwaltungsbehörden bei der Bekämpfung des Typhus“
(Kreisamtéblatt 1903 Nr. 28 S. 147 mit Ziffer 3 der autegra—
phierten Regierungs-Entschließung vom 12. Dezember 1903 Nr.
29301 L II) durch verschiedene Zusätze ergänzt worden.
Unter Bezugnahmen anf das Circular 145,06 werden dieselben
nachstehend unter Hinweis der Herrn Aerzte auf die ihnen seinerzeit
zugegangenen „Ratschläge für Aerzte bei Typhus und Ruhr“ und
mit dem Beifügen bekanntgegeben, daß die k. bakt. Untersuchungs—
station Landau seitens der k. Regierung um die Beschaffung der nun—
mehr zugelassenen Versandgefäße, deren Anschaffungskosten die Bayer.
Staatskasse trägt, ersucht wurde. Die Zusätze schließen sich an
den drittletzten Absatz der im obenerwähnten Cirecular 145 / 05
abgedruckten Leitsatze an, während die zwei letzten Absätze dortselbst
in Wegfall kommen.