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Nr. 5199 2.
Homburg, den 59. August 1806.
Circular Mg 158
AKönigliches Bezirksamt
Homburg.
An die Bürgermeisterämter
des Bezirks.
Betreff:
Die Vermittlung von Darlehen bei
den Hypothekenbanken.
Es ist die Wahrnehmung gemacht worden, daß der Hypothekar—
kredit häufig dadurch unnötig verteuert wird, daß die Kreditsuchenden
sich nicht unmittelbar an die Hypothekenbanken, an deren Filialen
oder offiziell aufgestellten Agenturen wenden, sondern an sonstige Unter—
händler oder Agenten, welche, ohne von einer Bank besonders be—
auftragt zu sein, derartige Vermittlungsgeschäfte betreiben.
In solchen Fällen müssen dann die Kreditsuchenden außer den
bei jeder Darlehensaufnahme erwachsenden Kosten häufig eine doppelte
Vermittlungsgebühr, nämlich einmal die von der Bank dem Agenten
gewährte, — die nur eine mäßige, (mit ,0/0 der Da rlehenssumme)
ist, sodann aber auch die Provision bezahlen, welche der Agent sich
unmittelbar von den Parteien versprechen läßt, und die nicht selten
bis zu 20/0 der Darlehenssumme sich beläuft.
Eine solche doppelte Provisionszahlung ist unnötig und läßt die
für eine Darlehensaufnahme häufig auch in ganz einfach gelagerten
Fällen aufzuwendenden Kosten als außer Verhältnis zur Mühewaltung
des Agenten und zum aufgenommenen Kapital stehend erscheinen.
Es ergeht daher der Auftrag, die Kreditsuchenden bei sich bietender
Gelegenheit auf diese Verhältnisse aufmerksam machen und darauf