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XNr. 4927 Z.
Homburg den 14. August 1906.
Circular M 152.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die Bürgermeisterämter
des Bezirks.
Betreff:
Verwendung der Mittel der Wittels—
bacher Landesstiftung für 1906.
Unter Hinweis auf Circular Nr. 59 von 1885 und den Schluß—
satz im Circular Nr. 17 von 1888 erhalten die Bürgermeisterämter
Auftrag, etwaige Gesuche um Unterstützung aus Mitteln der Wittels—
bacher Landesstistung und Anträge auf Auszeichnungen selbständiger
Handwerker für hervorragende Leistungen auf dem gewerblichen Ge—
biete bis längstens 15. September Ufd. Irs. anher in
Vorlage zu bringen.
Hiezu wird entsprechend einer Zuschrift des Vorsitzenden der
Wittelsbacher Landesstiftung vom 8. August 1906 unter Hinweis
auf J8 des Stiftungsstatuts (G.- u. VeBl. 1880 S. 564) Folgen—
des bemerkt:
Zu a.) Es ist nicht angängig, wie dies in den letzten Jahren
seitens einiger Gewerbcevereinsvorstände geschehen ist, daß dem Kreis—
stiftungsrate eine ganze Anzahl von Lehrlingen zur Auswahl
gestellt werden.
Es sind vielmehr nur einzelne bestimmte, nach jeder Richtung
—
Junge Handwerker, die die Gesellenprüfung bereits bestanden
haben und als Gesellen in Arbeit stehen, können für eine Lehrlings—
prämiierung nachträglich nicht mehr in Betracht kommen.