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Kinder von herabstürzenden Erdmassen getötet bezw.
schwer verletzt wurden, der Auftrag, zu kontrollieren, ob sich
im Bürgermeistereibezirke aäͤhnliche Sandgruben und Löcher befinden.
Gegebenen Falls sind die betr. Eigentümer unter Hinweis auf
F367 Ziff. 12 des Reichsstrafgesetzbuches zu deren sofortiger ord—
nungsgemäßer Verwahrung derselben und zur ordnungsgemäßen Ab—
böschung der Grubenwände nach allen Seiten, sowie zur Beseitigung
und Hientanhaltung aller Unterhöhlungen des Bodens anzuhalten.
Stöhsel.